Die Vereinigung Protestantischer Kirchen bemüht sich mitzuhelfen, dass jedem Menschen an jedem Ort das Recht auf Religionsund Glaubensfreiheit gewährt wird im Sinne von Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen:
„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissensund Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen“
und ebenso im Sinne des Artikels 24 unserer gegenwärtigen Verfassung, der lautet:
„Jeder hat die Freiheit des Gewissens, der Religion, des Glaubens und der Überzeugung.“
Nach Aussage etlicher lokaler und internationaler Organisationen gibt es in unserem Land in puncto Religionsund Glaubensfreiheit weiterhin viele Schwierigkeiten und Probleme, obgleich diese Rechte durch die Autorität internationaler Vereinbarungen über die Menschenrechte und unserer Verfassung zugesichert sind. Doch gab es in den letzten Jahren auch signi kante und positive Entwicklungen. Als Beitrag zur Förderung von Glaubensfreiheit soll dieser Bericht einige der Erfahrungen und Probleme darstellen, welche die evangelische Gemeinschaft im Jahre 2012 auf dem Gebiet der Religionsfreiheit erlebt hat.