Die Vereinigung Protestantischer Kirchen arbeitet darauf hin sicherzustellen, dass alle Menschen überall ihr Recht auf Religionsund Glaubensfreiheit ausleben können, wie sie als Grundrechte in nationalen und internationalen Gesetzen und ebenso in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fixiert sind. Hinsichtlich der Religionsund Glaubensfreiheit bestehen weiterhin grundsätzliche Probleme in unserem Land, obwohl diese Rechte durch internationale Menschenrechte und die Autorität der Verfassung abgesichert sind und obwohl es in den letzten paar Jahren signi kante positive Entwicklungen gab. Als Beitrag zur Förderung von Glaubensfreiheit soll dieser Bericht einige der Erfahrungen und Probleme darstellen, welche die evangelische Gemeinschaft im Jahre 2013 auf dem Gebiet der Religionsfreiheit erlebt hat.
2013 kann wie folgt kurz zusammengefasst werden:
Hassdelikte gegen Christen gab es 2013 auch weiterhin. Es gab physische Angriffe auf evangelische Christen und Kirchen. Es blieb weiterhin ein Problem, gottesdienstliche Stätten einzurichten und/oder weiterhin zu benutzen. Obwohl die Gründung von Vereinen (dernek) den Gemeinden geholfen hat, einen legalen Status zu erlangen, hat diese Möglichkeit noch keine vollständige Lösung gesichert. Es gab zwar einige positive Entwicklungen, aber es gab immer noch Probleme im Rahmen des Schul-P ichtfaches „Religiöse Kultur und moralisches Wissen“ (RKMW) und in Bezug auf die jüngst dem Lehrplan eingefügten Wahlfächer. 2013 war auch keine Vorwärtsbewegung festzustellen in Bezug auf den Schutz der Rechte der Christen auf Ausbildung ihrer eigenen religiösen Mitarbeiter. Einige ausländische Mitarbeiter oder Mitglieder von Gemeinden mussten die Türkei verlassen, weil ihnen das Visum verweigert wurde oder weil man sie auswies. Auch die Rubrik „Religionszugehörigkeit“ im Personalausweis blieb 2013 bestehen, was das Risiko der Diskriminierung weiterhin vergrößert. Der Prozess wegen des Mordes an den drei Christen in Malatya 2007 zog sich auch 2013 weiter hin.
Andererseits gibt es auch einige positive und hoffnungsvolle Entwicklungen zu berichten. Die Klagen von evangelischen Schülern, dass sie gezwungen würden, am RKMW-Unterricht teilzunehmen, haben abgenommen, weil das Erziehungsministerium in den vorangegangenen Jahren Schulen diesbezüglich informiert hat. Dazu fing man 2012 an, nach Möglichkeiten zu suchen, dass christliche Schüler einen Unterricht über das Christentum erhalten. Man hat unter Einbeziehung christlicher Gemeinden damit begonnen, einen Lehrplan und Unterrichtsmaterial zu erarbeiten. Obwohl die Bücher 2013 fertig waren, gibt es allerdings noch keinen echten Fortschritt. Außerdem waren Vertreter der evangelischen Christen zusammen mit anderen religiösen Führern ins Büro des Premierministers eingeladen, wo sie ihre Probleme und Ansichten dem Premierminister direkt vortragen konnten. 2013 gab es keinen of ziellen Versuch, ein Gebäude, das von Christen zum Gottesdienst benutzt wurde, zu schließen. Genehmigungen für Weihnachtsfeiern in der Öffentlichkeit und in der Gemeinde waren problemlos zu erhalten. Wir freuen uns sehr, dass es keine Versuche gab, die weihnachtlichen Feiern zu verhindern oder zu stören, die in einem für die Öffentlichkeit offenen Rahmen veranstaltet wurden.