International Institute for Religious Freedom

IIRF Bulletin 2020/1

Bericht der Vereinigung Protestantischer Kirchen (TeK) über Menschenrechtsverletzungen in der Türkei in 2019

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Die türkischen Protestanten bilden über 170 kleine und größere Gemeinden, die meisten davon in İstanbul, Ankara und İzmir.

Die protestantischen Gemeinden haben 9 religiöse Stiftungen gegründet, 9 Zweigstellen dieser Stiftungen, 35 Kirchenvereine und über 43 Zweigstellen, die mit diesen Vereinen verbunden sind. Die übrigen Gemeinden haben keinen offiziellen juristischen Status. Etwa 26 von ihnen sind Hausgemeinden. Etwa 13 protestantische Gemeinden versammeln sich in historischen Kirchengebäuden. Der Rest benutzt öffentliche Räume für den Gottesdienst, hat aber keinen offiziellen juristischen Status.

Die protestantische Gemeinschaft hatte 2019 keinerlei Möglichkeit, innerhalb des türkischen nationalen Bildungssystems ihr eigenes religiöses Personal auszubilden. So bildet die evangelische Gemeinschaft in der Mehrzahl der Fälle ihre eigenen religiösen Leiter selbst aus. Ein kleiner Prozentsatz erhält die Ausbildung an theologischen Schulen im Ausland, während andere das nötige Wissen und die Leiterfähigkeiten für den pastoralen Dienst durch Seminare erhalten, die hier in der Türkei stattfinden. Weil es nicht genug einheimische evangelische Leiter gibt, war bislang die geistliche Leitung in einigen Gemeinden von ausländischen Pastoren (evangelischen geistlichen Leitern) wahrgenommen worden, aber 2019 gab es für diese evangelischen Gemeinden, die von ehrenamtlichen ausländischen geistlichen Leitern betreut wurden, schwere Probleme,weil diesen aus verschiedenen Gründen häufig die Einreise untersagt wurde.

Die Gemeinschaft der Protestanten hat keine hierarchische oder zentralistische Struktur. Jede örtliche Gemeinde arbeitet unabhängig. Doch begannen die Pastoren der Gemeinden in den späten 1980er Jahren, sich zu treffen, um die Einheit, Solidarität und die Partnerschaft zwischen den evangelischen Kirchen zu fördern. Mitte der 1990er Jahre bildeten sie die TeK (Vereinigung türkischer Pastoren, im Dokument kurz TeK genannt), um strukturell die Einheit zu verbessern. Da die frühere Gesetzgebung Vereinigungen stark einengte, hatte die TeK weiterhin Probleme, wenn sie als repräsentative Körperschaft vor offiziellen Behörden in der Türkei auftreten wollte. Wegen der Änderung der Vereinsgesetze entschloss sich die TeK, ein Verein zu werden. Die Vereinigung Türkisch-Protestantischer Kirchen wurde offiziell am 23. Januar 2009 gegründet. Seit diesem Zeitpunkt agiert die Vereinigung Protestantischer Kirchen (Türkei) als Repräsentantin der türkischen protestantischen Gemeinschaft und als Institution zur Förderung der Einheit.

Seit 2007 hat die Vereinigung Protestantischer Kirchen diese Beobachter-Berichte verfasst, die die Situation der protestantischen Gemeinschaft in der Türkei beschreiben. Die Vereinigung Protestantischer Kirchen betont die Bedeutung der Religions- und Glaubensfreiheit und setzt sich dafür ein, dass diese für jeden Menschen und an jedem Ort verwirklicht wird. Um einen Beitrag dazu zu leisten und nicht aus politischen Gründen, verfasst und veröffentlicht die Vereinigung diesen Jahresbericht, der die Situation der protestantischen Gemeinschaft beschreibt.

Die Religions- und Glaubensfreiheit ist eines der Grundrechte, das in nationaler wie internationaler Gesetzgebung verankert und ebenso in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fixiert ist. Auch in unserem Land wird sie durch nationale und internationale Gesetze zugesichert und ebenso durch die Verfassung. Aus Sicht der protestantischen Gemeinschaft bestanden 2019 jedoch weiterhin einige grundsätzliche Probleme. Als unser Beitrag zur Entwicklung der Glaubensfreiheit in der Türkei legt dieser Bericht einige der Erfahrungen und Probleme, aber auch positive Entwicklungen dar, die die protestantischen Gemeinden 2019 in Bezug auf Religionsfreiheit erlebt haben.